Hinweise zur EORI Nummer

Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte. 

Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind

Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient. 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 1 Nr. 18 Delegierte Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).

Hier finden Sie die relevanten Links im Hinblick auf den EORI Antrag zzgl. weiterer Informationen. 
Hinweis: Sie werden auf die Deutsche Zoll Präsenz  "www.zoll.de" weitergeleitet. 

Deutsche Version
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer.html

Englische Version
https://www.zoll.de/EN/Businesses/Movement-of-goods/Import/Duties-and-taxes/EORI-number/Requesting-EORI-number-amending-operator-particulars/requesting-eori-number-amending-operator-particulars.html

Bei Rückfragen rund um den Antragsprozess stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.